ErwGr. 19

DIR_2019_771 · über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG

Diese Richtlinie sollte nicht die Freiheit der Mitgliedstaaten berühren, den Verbrauchern die Wahl einer spezifischen Abhilfe zu überlassen, wenn die Vertragswidrigkeit der Waren kurz nach der Lieferung offenbar wird, falls nationale Bestimmungen dem Verbraucher das Recht einräumen, mangelhafte Waren abzulehnen und den Vertrag als aufgelöst zu betrachten oder einen sofortigen Ersatz zu fordern, und zwar innerhalb einer bestimmten kurzen Frist nach der Lieferung der Waren, die 30 Tage nicht überschreiten sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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