ErwGr. 7

DIR_2019_879 · zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und der Richtlinie 98/26/EG

Um eine langfristige Planung der Ausgabe von Instrumenten zu erleichtern und Sicherheit mit Blick auf die erforderlichen Puffer zu schaffen, müssen die Märkte rechtzeitig mit eindeutigen Informationen darüber versorgt werden, welche Berücksichtigungsfähigkeitskriterien für die Anerkennung von Instrumenten als TLAC-oder MREL berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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