ErwGr. 102

DIR_2019_882 · über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Die Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie sollten für Produkte bzw. Dienstleistungen gelten, die nach Geltungsbeginn der einzelstaatlichen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie in Verkehr gebracht bzw. erbracht werden, einschließlich gebrauchter Produkte und Produkte aus zweiter Hand, die aus einem Drittland importiert und nach diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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