ErwGr. 41

DIR_2019_882 · über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

E-Book-Dateien sind elektronisch so kodiert, dass die Weitergabe und Lektüre von geistigen Werken möglich ist, die mehrheitlich aus Text oder Grafik bestehen. Die Barrierefreiheit von E-Book-Dateien ist davon abhängig, wie präzise diese Codierung erfolgt, insbesondere im Hinblick darauf, wie die verschiedenen konstitutiven Elemente des Werks qualifiziert sind und ob die Beschreibung seiner Struktur standardisiert erfolgt ist. Im Sinne der Interoperabilität unter dem Aspekt der Barrierefreiheit sollte die Kompatibilität dieser Dateien mit Benutzeragenten und aktuellen und zukünftigen assistiven Technologien optimiert werden. Spezielle Merkmale spezieller Werke wie Comics, Kinderbücher und Kunstbücher sollten in Bezug auf alle anwendbaren Barrierefreiheitsanforderungen geprüft werden. Unterschiedliche Barrierefreiheitsanforderungen in den Mitgliedstaaten würden es Verlegern und anderen Wirtschaftsakteuren erschweren, die Vorteile des Binnenmarkts zu nutzen, sie könnten zu Problemen bei der Interoperabilität von E-Book-Lesegeräten führen und würden den Zugang für Kunden mit Behinderungen einschränken.
Im Zusammenhang mit E-Books könnten unter den Begriff des Dienstleistungserbringers unter anderem Verleger und andere Wirtschaftsakteure fallen, die am Vertrieb der E-Books beteiligt sind. Es ist allgemein anerkannt, dass Menschen mit Behinderungen weiterhin auf Barrieren beim Zugang zu Inhalten, die durch Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geschützt sind, stoßen und dass bestimmte Maßnahmen zur Behebung dieser Situation bereits durch zum Beispiel die Annahme der Richtlinie (EU) 2017/1564 des Europäischen Parlaments und des Rates (14) und die Verordnung (EU) 2017/1563 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) getroffen worden sind und dass künftig diesbezüglich weitere Maßnahmen der Union ergriffen werden könnten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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