ErwGr. 82

DIR_2019_882 · über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Die CE-Kennzeichnung, die die Konformität eines Produkts mit den Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie anzeigt, ist das sichtbare Ergebnis eines ganzen Prozesses, der die Konformitätsbewertung im weiteren Sinne umfasst. Diese Richtlinie sollte sich an den allgemeinen, für die CE-Kennzeichnung geltenden Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (21) orientieren. Zusätzlich zur EU-Konformitätserklärung sollten Hersteller Verbraucher kosteneffizient über die Barrierefreiheit ihrer Produkte informieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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