ErwGr. 80

DIR_2019_882 · über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Bei der Marktüberwachung von Produkten und bei der Überprüfung der Konformität von Dienstleistungen sollten die Behörden auch prüfen, ob die Konformitätsbewertungen einschließlich der Beurteilung der grundlegenden Veränderung oder unverhältnismäßigen Belastung ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Die Behörden sollten ihre Aufgaben auch unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und den sie und ihre Interessen vertretenden Verbänden ausführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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