ErwGr. 92

DIR_2019_882 · über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Diese Richtlinie sollte nur für Vergabeverfahren gelten, bei denen der Aufruf zum Wettbewerb nach dem Geltungsbeginn dieser Richtlinie ergangen ist oder — falls kein Aufruf zum Wettbewerb vorgesehen ist — bei denen der Auftraggeber oder die Vergabestelle das Vergabeverfahren nach dem Geltungsbeginn dieser Richtlinie eingeleitet hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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