Art. 17 – Erfahrungsaustausch

DIR_2019_883 · über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59/EG

Die Kommission organisiert den Erfahrungsaustausch zwischen den nationalen Behörden und Experten, einschließlich solchen aus dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft und den Gewerkschaften, der Mitgliedstaaten über die Anwendung dieser Richtlinie in den Häfen der Union.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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