ErwGr. 14

DIR_2019_944 · mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU

Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass im Elektrizitätsbinnenmarkt der Marktzutritt, das Funktionieren des Marktes und der Marktaustritt nicht unnötig behindert werden. Zugleich sollte klargestellt werden, dass diese Verpflichtung die Zuständigkeiten, die die Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern behalten, nicht berührt. Diese Klarstellung sollte nicht so ausgelegt werden, dass ein Mitgliedstaat in die Lage versetzt wird, die ausschließliche Zuständigkeit der Union auszuüben. Außerdem sollte klargestellt werden, dass Marktteilnehmer aus Drittländern, die auf dem Binnenmarkt tätig sind, genau wie alle übrigen Marktteilnehmer die geltenden Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten einzuhalten haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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