ErwGr. 15

DIR_2019_944 · mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU

Die Marktvorschriften ermöglichen den Markteintritt und -austritt von Erzeugern und Versorgern auf der Grundlage der von ihnen durchgeführten Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Tragfähigkeit ihrer Tätigkeit. Dieser Grundsatz ist nicht mit der Möglichkeit der Mitgliedstaaten unvereinbar, den im Elektrizitätssektor tätigen Unternehmen gemäß den Verträgen, insbesondere Artikel 106 AEUV, und gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie und der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aufzuerlegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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