ErwGr. 18

DIR_2019_944 · mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU

Die Elektrizitätsmärkte unterscheiden sich von anderen Märkten wie Erdgasmärkten, beispielsweise weil auf ihnen eine Ware gehandelt wird, die sich derzeit nicht leicht speichern lässt und in vielen verschiedenen Erzeugungsanlagen, auch durch verteilte Erzeugung, erzeugt wird. Diesem Sachverhalt wurde durch verschiedene Regulierungsansätze für Verbindungsleitungen in der Elektrizitäts- bzw. Erdgaswirtschaft Rechnung getragen. Die Integration der Elektrizitätsmärkte erfordert ein hohes Maß an Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern, Marktteilnehmern und Regulierungsbehörden, insbesondere wenn Elektrizität im Rahmen der Marktkopplung gehandelt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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