ErwGr. 83

DIR_2019_944 · mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU

Die Regulierungsbehörden sollten sicherstellen, dass die Verteilungs- und Übertragungsnetzbetreiber geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Flexibilität ihrer Netze treffen. Hierzu sollten sie die Leistung der Betreiber anhand von Indikatoren überwachen, etwa der Fähigkeit der Verteilungs- und der Übertragungsnetzbetreiber zum Betrieb von Leitungen mit dynamischer Leitungslast, der Entwicklung fernüberwachter und in Echtzeit gesteuerter Umspannwerke, der Verringerung von Netzverlusten und der Häufigkeit und Dauer von Stromunterbrechungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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