ErwGr. 24

DIR_2019_983 · zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

Formaldehyd-Fixiermittel werden überall in der Union in Gesundheitseinrichtungen routinemäßig verwendet, da sie einfach zu handhaben, äußerst präzise und extrem anpassungsfähig sind. In einigen Mitgliedstaaten wird es den Gesundheitseinrichtungen voraussichtlich schwerfallen, einen Grenzwert von 0,37 mg/m3 oder 0,3 ppm kurzfristig einzuhalten. Es ist daher angezeigt, für diesen Sektor ein Übergangszeitraum von fünf Jahren einzuführen, in dem ein Grenzwert von 0,62 mg/m3 oder 0,5 ppm gelten sollte. Die Gesundheitseinrichtungen sollten allerdings die Exposition gegenüber Formaldehyd minimieren und werden aufgefordert, den Grenzwert von 0,37 mg/m3 oder 0,3 ppm im Übergangszeitraum wann immer möglich einzuhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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