ErwGr. 25

DIR_2019_983 · zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

In einigen Mitgliedstaaten wird Formaldehyd routinemäßig verwendet, um Verstorbene im Rahmen ihrer kulturellen oder religiösen Praxis einzubalsamieren. Bestattungsunternehmen wird es voraussichtlich schwerfallen, kurzfristig den Grenzwert von 0,37 mg/m3 oder 0,3 ppm einzuhalten. Es ist daher angezeigt, für diesen Sektor ein Übergangszeitraum von fünf Jahren einzuführen, in dem ein Grenzwert von 0,62 mg/m3 oder 0,5 ppm gelten sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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