ErwGr. 73

DIR_2020_1828 · über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG

Die Kommission sollte einen Bericht erstellen, dem gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt ist und in dem bewertet wird, ob grenzüberschreitende Verbandsklagen am besten auf Unionsebene behandelt werden könnten, indem das Amt eines Europäischen Bürgerbeauftragten für Verbandsklagen auf Unterlassungsentscheidungen und Abhilfeentscheidungen geschaffen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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