ErwGr. 71

DIR_2020_1828 · über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG

Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen qualifizierten Einrichtungen aus verschiedenen Mitgliedstaaten haben sich beim Vorgehen insbesondere gegen grenzüberschreitende Verstöße als nützlich erwiesen. Kapazitätsaufbau- und Kooperationsmaßnahmen müssen fortgesetzt und auf eine größere Zahl qualifizierter Einrichtungen in der gesamten Union ausgeweitet werden, um die Inanspruchnahme von Verbandsklagen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen zu erhöhen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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