ErwGr. 69

DIR_2020_1828 · über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG

Damit die Wirksamkeit der Verbandsklagen gewährleistet ist, sollten zuwiderhandelnde Unternehmer im Falle der Nichtbefolgung oder der Verweigerung der Befolgung einer Unterlassungsentscheidung mit wirksamen, abschreckenden und verhältnismäßigen Sanktionen belegt werden. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass diese Sanktionen in Form von Geldbußen, beispielsweise bedingte Geldbußen, regelmäßigen Zahlungen oder Zwangsgeldern, verhängt werden können. Zudem sollte auch die Nichtbefolgung oder die Weigerung der Befolgung einer Anordnung, die betroffenen Verbraucher über rechtskräftige Entscheidungen oder über Vergleiche zu informieren oder Beweismittel offenzulegen, mit Sanktionen belegt werden. Im Falle der Weigerung, eine Anordnung auf Offenlegung von Beweismitteln zu befolgen, sollten auch andere Sanktionen, beispielsweise Verfahrensmaßnahmen, verhängt werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 69 DIR_2020_1828 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 69 DIR_2020_1828 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.