ErwGr. 67

DIR_2020_1828 · über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG

Verbandsklagen auf Unterlassungsentscheidungen sollten mit der gebotenen verfahrensrechtlichen Eile behandelt werden. Ein Fortdauern eines Verstoßes könnte die Dringlichkeit verschärfen. Verbandsklagen auf Unterlassungsentscheidungen mit vorläufiger Wirkung sollten gegebenenfalls im Rahmen eines summarischen Verfahrens behandelt werden, um einen durch den Verstoß verursachten Schaden oder einen weiteren Schaden zu verhindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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