Art. 57 – Inkrafttreten und Anwendung

DIR_2020_262 · zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 1, 4 und 5, Artikel 7 bis 11, Artikel 13 bis 15, Artikel 18, 23 und 24, Artikel 30 bis 32, Artikel 47 bis 53, Artikel 56 sowie Artikel 58 gelten ab dem 13. Februar 2023.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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