ErwGr. 16

DIR_2020_262 · zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems

Um einheitliche Bedingungen für die Form der Freistellungsbescheinigung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) ausgeübt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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