ErwGr. 32

DIR_2020_262 · zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems

Damit die zuständigen Behörden die Übereinstimmung zwischen dem elektronischen Verwaltungsdokument und der Zollanmeldung bei der Ausfuhr gewährleisten können, wenn verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung befördert werden, bevor sie aus dem Gebiet der Union verbracht werden, sollte die Person, die die verbrauchsteuerpflichtigen Waren zur Ausfuhr anmeldet, die zuständigen Behörden des Ausfuhrmitgliedstaats über den einzigen administrativen Referenzcode informieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 32 DIR_2020_262 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 32 DIR_2020_262 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.