ErwGr. 3

DIR_2020_284 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister

In den allermeisten Fällen von Online-Einkäufen durch Verbraucher in der Union werden die Zahlungen über Zahlungsdienstleister abgewickelt. Um Zahlungsdienste zu erbringen, verfügt ein Zahlungsdienstleister über bestimmte Informationen zur Identifizierung des Empfängers der Zahlung sowie über Angaben zum Datum, zur Höhe des Betrags und zum Ursprungsmitgliedstaat der Zahlung sowie darüber, ob die Zahlung in den Räumlichkeiten des Händlers eingeleitet wurde. Diese spezielle Information ist besonders wichtig für grenzüberschreitende Zahlungen, bei denen sich der Zahler in einem Mitgliedstaat und der Zahlungsempfänger in einem anderen Mitgliedstaat, einem Drittgebiet oder einem Drittland befindet. Die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten (im Folgenden „Steuerbehörden“) benötigen diese Informationen, um ihre grundlegenden Aufgaben der Ermittlung betrügerischer Unternehmen und der Kontrolle von Mehrwertsteuerschulden auszuführen. Es ist daher notwendig, dass Zahlungsdienstleister diese Informationen den Steuerbehörden zur Verfügung stellen, um ihnen bei der Aufdeckung und Bekämpfung von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug zu helfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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