ErwGr. 9

DIR_2020_739 · zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Aufnahme von SARS-CoV-2 in die Liste der biologischen Arbeitsstoffe, die bekanntermaßen Infektionskrankheiten beim Menschen hervorrufen, und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1833 der Kommission

Mit der Richtlinie (EU) 2019/1833 wurden auch Anhang V und Anhang VI der Richtlinie 2000/54/EG geändert, in denen die Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsstufen für Laboratorien, Tierhaltungsräume und industrielle Verfahren festgelegt sind. Um den Arbeitnehmern angemessenen Schutz zu bieten, sollte auch der Termin für die Umsetzung der Änderungen dieser Anhänge bezüglich der Exposition gegenüber SARS-CoV-2 vorverlegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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