ErwGr. 4

DIR_2020_876 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU, um der dringenden Notwendigkeit einer Verlängerung bestimmter Fristen für die Vorlage und den Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung infolge der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen

Zudem wird die Arbeit der Finanzinstitute und Personen, die zur Meldung verpflichtet sind, durch arbeitsbedingte Störungen erheblich beeinträchtigt, vor allem durch die Gegebenheiten der Telearbeit im Zuge der Ausgangsbeschränkungen in den meisten Mitgliedstaaten. Desgleichen wurden die Datenerhebung und -verarbeitung durch die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten negativ beeinflusst.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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