ErwGr. 7

DIR_2020_876 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU, um der dringenden Notwendigkeit einer Verlängerung bestimmter Fristen für die Vorlage und den Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung infolge der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen

In Anbetracht der derzeitigen Unsicherheit hinsichtlich der Entwicklung der COVID-19-Pandemie und der Tatsache, dass die Umstände, die die Annahme der vorliegenden Richtlinie rechtfertigen, für eine gewisse Zeit fortbestehen könnten, wäre es auch angemessen, die Möglichkeit einer fakultativen Fristverlängerung vorzusehen. Eine solche Verlängerung sollte nur erfolgen, wenn die in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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