ErwGr. 9

DIR_2020_876 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU, um der dringenden Notwendigkeit einer Verlängerung bestimmter Fristen für die Vorlage und den Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung infolge der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen

Eine Fristverlängerung sollten keine wesentlichen Aspekte der Verpflichtung zur Meldung und zum Austausch von Informationen gemäß der Richtlinie 2011/16/EU beeinträchtigen und es sollte sichergestellt werden, dass alle Informationen, die während des Verlängerungszeitraums meldepflichtig werden, gemeldet oder ausgetauscht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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