ErwGr. 12

DIR_2020_876 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU, um der dringenden Notwendigkeit einer Verlängerung bestimmter Fristen für die Vorlage und den Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung infolge der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen

Da die Mitgliedstaaten zur Verlängerung der Fristen binnen kürzester Zeit handeln müssen, da diese Fristen andernfalls gemäß der Richtlinie 2011/16/EU anwendbar werden, sollte die vorliegende Richtlinie umgehend in Kraft treten —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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