ErwGr. 9

DIR_2021_1187 · über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V)

Um ein klares Management des gesamten Verfahrens zu ermöglichen und eine Anlaufstelle für Vorhabenträger zu schaffen, sollten Vorhaben für die Kernnetzkorridore durch effiziente Genehmigungsverfahren unterstützt werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten, entsprechend ihrer nationalen Rechtsrahmen und Verwaltungsstrukturen und der Art der betroffenen Vorhaben, eine oder mehrere Behörden benennen. Wenn ein Mitgliedstaat mehrere Behörden benennt, sollte er dafür sorgen, dass nur eine einzige Behörde für ein bestimmtes Vorhaben und ein bestimmtes Genehmigungsverfahren benannt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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