ErwGr. 1

DIR_2021_2101 · zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen

Für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts ist Transparenz wesentlich. In ihren Mitteilungen vom 27. Oktober 2015 mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission 2016 — Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual“ und vom 16. Dezember 2014 mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission 2015 — Ein neuer Start“ erklärte es die Kommission zur Priorität, dem Ruf der Bürgerinnen und Bürger der Union nach Fairness und Transparenz zu folgen und die Union zum weltweiten Vorbild zu machen. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass bei den Bemühungen um mehr Transparenz die Gegenseitigkeit zwischen Mitbewerbern berücksichtigt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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