ErwGr. 4

DIR_2021_2101 · zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen

Eine öffentliche länderspezifische Berichterstattung hat zudem wahrscheinlich positive Auswirkungen auf die Rechte der Arbeitnehmer auf Information und Konsultation, wie sie in der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (5) vorgesehen sind, sowie — durch die Verbesserung der Kenntnisse über die Tätigkeiten von Unternehmen — auf die Qualität des Dialogs, der innerhalb der Unternehmen stattfindet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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