ErwGr. 23

DIR_2021_2101 · zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen

Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und gleiche Wettbewerbsbedingungen für multinationale Unternehmen der Union und solchen aus Drittländern zu gewährleisten, sollte die Kommission weiterhin nach Möglichkeiten für mehr Fairness und Steuertransparenz suchen. Insbesondere sollte die Kommission im Rahmen der Überprüfungsklausel prüfen, ob unter anderem eine vollständige Aufschlüsselung die Wirksamkeit dieser Richtlinie steigern würde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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