ErwGr. 25

DIR_2021_2101 · zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen

Diese Richtlinie trägt dem von interessierten Kreisen geäußerten Anliegen hinsichtlich der Notwendigkeit Rechnung, Verzerrungen des Binnenmarkts abzubauen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Union zu beeinträchtigen. Sie sollte keinen ungebührlichen Verwaltungsaufwand für Unternehmen schaffen. Insgesamt steht der Umfang der offenzulegenden Angaben im Rahmen dieser Richtlinie in angemessenem Verhältnis zur angestrebten Verbesserung der Transparenz von Unternehmen und öffentlichen Kontrolle. Die Richtlinie steht daher im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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