ErwGr. 9

DIR_2021_2101 · zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen

In ihrer Mitteilung vom 25. Oktober 2011 mit dem Titel „Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen“ definiert die Kommission soziale Verantwortung von Unternehmen als die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Soziale Verantwortung der Unternehmen sollte Sache der Unternehmen sein. Öffentliche Stellen können über einen intelligenten Mix freiwilliger politischer Maßnahmen und erforderlichenfalls ergänzender Regelungen eine unterstützende Rolle spielen. Unternehmen können über die Einhaltung der Gesetze hinausgehen und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, indem sie weitere soziale, ökologische, ethische, verbraucherpolitische oder die Menschenrechte betreffende Erwägungen in ihre Geschäftsstrategie und -tätigkeit einfließen lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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