ErwGr. 24

DIR_2021_338 · zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU im Hinblick auf die Informationspflichten, die Produktüberwachung und die Positionslimits sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/878 im Hinblick auf ihre Anwendung auf Wertpapierfirmen, zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise

Die Änderungsrichtlinie zielt darauf ab, das bereits bestehende Unionsrecht zu ergänzen, und ihr Ziel kann daher am besten auf Ebene der Union, statt durch unterschiedliche nationale Initiativen verwirklicht werden. Finanzmärkte sind von Natur aus grenzüberschreitende Märkte und entwickeln sich immer stärker in diese Richtung. Aufgrund dieser Integration wären einzelne nationale Eingriffe weit weniger effizient und würden eine Fragmentierung der Märkte und damit Aufsichtsarbitrage sowie eine Wettbewerbsverzerrung nach sich ziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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