ErwGr. 24

DIR_2021_555 · über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

Die Mitgliedstaaten sollten jedoch die Möglichkeit haben, den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen, wesentlichen Bestandteilen und Munition der Kategorie A zu genehmigen, wenn dies zu Bildungszwecken, zu kulturellen Zwecken, einschließlich Film und Theater, zu Forschungszwecken oder historischen Zwecken erforderlich ist. Personen, die eine Genehmigung erhalten können, könnten unter anderem Büchsenmacher, Beschussämter, Hersteller, zertifizierte Sachverständige, Kriminaltechniker sowie in Einzelfällen an Film- und Fernsehaufzeichnungen beteiligte Personen sein. Zudem sollte es den Mitgliedstaaten erlaubt sein, Einzelpersonen zu Zwecken der nationalen Verteidigung, beispielsweise im Zusammenhang mit einer freiwilligen militärischen Übung nach dem nationalen Recht, den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen, wesentlichen Bestandteilen und Munition der Kategorie A zu genehmigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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