ErwGr. 28

DIR_2021_555 · über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

Es besteht ein hohes Risiko dafür, dass akustische Waffen und andere Typen von nicht scharfen Waffen in echte Feuerwaffen umgebaut werden. Daher ist es unbedingt erforderlich, das Problem der Verwendung solcher umgebauten Feuerwaffen bei der Begehung krimineller Handlungen anzugehen. Um ferner der Gefahr entgegenzuwirken, dass Schreckschuss- und Signalwaffen so konstruiert sind, dass ein Umbau möglich ist, sodass damit Schrot, Kugeln oder Geschosse mittels einer Treibladung abgefeuert werden können, sollte die Kommission technische Spezifikationen erlassen, damit sie nicht in dieser Weise umgebaut werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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