ErwGr. 29

DIR_2021_555 · über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

Angesichts des hohen Risikos einer Reaktivierung unsachgemäß deaktivierter Feuerwaffen und zur Erhöhung der Sicherheit in der gesamten Union sollten diese Feuerwaffen unter diese Richtlinie fallen. Die Definition des Begriffs der deaktivierten Feuerwaffen sollte die Grundsätze für die Deaktivierung von Feuerwaffen gemäß dem Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit, das dem Beschluss 2014/164/EU des Rates (6) beigefügt ist und durch diesen in Unionsrecht umgesetzt wird, widerspiegeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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