Art. 1 – Gegenstand

DIR_2022_2041 · über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union

(1)Zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Union, insbesondere der Angemessenheit der Mindestlöhne der Arbeitnehmer, um zur sozialen Aufwärtskonvergenz beizutragen und die Lohnungleichheit zu verringern, wird mit dieser Richtlinie ein Rahmen geschaffen für a) die Angemessenheit von gesetzlichen Mindestlöhnen mit dem Ziel, angemessene Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erreichen; b) die Förderung von Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung; c) die Verbesserung des effektiven Zugangs der Arbeitnehmer zum Recht auf Mindestlohnschutz, sofern dies im nationalen Recht und/oder in Tarifverträgen festgelegt ist.
(2)Diese Richtlinie berührt nicht die Autonomie der Sozialpartner sowie deren Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen.
(3)Im Einklang mit Artikel 153 Absatz 5 AEUV berührt diese Richtlinie nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Festlegung der Höhe von Mindestlöhnen sowie die Entscheidung der Mitgliedstaaten, gesetzliche Mindestlöhne festzulegen, den Zugang zum tarifvertraglich garantierten Mindestlohnschutz zu fördern oder beides zu tun.
(4)Die Anwendung dieser Richtlinie erfolgt in voller Übereinstimmung mit dem Recht auf Tarifverhandlungen. Diese Richtlinie darf nicht so ausgelegt werden, als verpflichte sie einen Mitgliedstaat a) in dem die Lohngestaltung ausschließlich tarifvertraglich geregelt ist, zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns; b) dazu, Tarifverträge für allgemein verbindlich zu erklären.
(5)Die Rechtsakte, mit denen ein Mitgliedstaat die Maßnahmen in Bezug auf Mindestlöhne von Seeleuten durchführt, die regelmäßig von der Gemeinsamen Seeschifffahrtskommission oder einem anderen vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamts ermächtigten Gremium festgelegt werden, unterliegen nicht Kapitel II dieser Richtlinie. Diese Rechtsakte lassen das Recht auf Tarifverhandlungen und die Möglichkeit, höhere Mindestlöhne festzulegen, unberührt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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