ErwGr. 39

DIR_2022_2041 · über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union

Bei der Durchführung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten unnötige administrative, finanzielle oder rechtliche Auflagen vermeiden, und zwar insbesondere solche, die der Gründung und dem Ausbau von KMU entgegenstehen. Den Mitgliedstaaten wird daher nahegelegt, die Auswirkungen ihrer Umsetzungsmaßnahmen auf KMU zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden — wobei ein besonderes Augenmerk auf Kleinstunternehmen und auf dem Verwaltungsaufwand liegen sollte —, und das Ergebnis dieser Prüfung zu veröffentlichen. Sollten die Mitgliedstaaten feststellen, dass KMU bei den Umsetzungsmaßnahmen unverhältnismäßig beeinträchtigt werden, sollten sie die Einführung von Maßnahmen in Erwägung ziehen, um diese KMU bei der Anpassung ihrer Vergütungsstrukturen an die neuen Anforderungen zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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