ErwGr. 10

DIR_2022_2556 · zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU, 2014/65/EU, (EU) 2015/2366 und (EU) 2016/2341 hinsichtlich der digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor

Um eine kohärente Anwendung des neuen Rahmens für digitale operationale Resilienz im Finanzsektor zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der vorliegenden Richtlinie ab dem Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2022/2554 anwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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