ErwGr. 8

DIR_2022_2556 · zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU, 2014/65/EU, (EU) 2015/2366 und (EU) 2016/2341 hinsichtlich der digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor

Die Richtlinien 2009/138/EG und (EU) 2016/2341 decken IKT-Risiken teilweise in ihren allgemeinen Bestimmungen über Governance und Risikomanagement ab, wobei bestimmte Anforderungen durch delegierte Rechtsakte mit oder ohne spezifische Verweise auf IKT-Risiken festgelegt werden können. Ebenso gelten für Verwalter alternativer Investmentfonds, die der Richtlinie 2011/61/EU unterliegen, und Verwaltungsgesellschaften, die der Richtlinie 2009/65/EG unterliegen, nur sehr allgemeine Vorschriften. Diese Richtlinien sollten daher an die Anforderungen für die Verwaltung von IKT-Systemen und -Tools der Verordnung (EU) 2022/2554 angeglichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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