Die wachsenden gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen Infrastrukturen und Sektoren sind das Ergebnis eines sich über immer mehr Grenzen hinweg erstreckenden und zunehmend verflochtenen Dienstleistungsnetzes, das wichtige Infrastrukturen in der gesamten Union nutzt, und zwar in den Sektoren Energie, Verkehr, Banken, Trinkwasser, Abwasser, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln, Gesundheit, Weltraum, Finanzmarktinfrastruktur sowie digitale Infrastruktur als auch in bestimmten Bereichen der öffentlichen Verwaltung. Der Weltraumsektor fällt in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie in Bezug auf die Erbringung bestimmter Dienste, die von Bodeninfrastrukturen abhängig sind, die sich im Eigentum von Mitgliedstaaten oder privaten Parteien befinden und von diesen verwaltet und betrieben werden; folglich fallen Infrastrukturen, die sich im Eigentum der Union befinden oder von der Union oder in ihrem Namen im Rahmen ihres Weltraumprogramms verwaltet oder betrieben werden, nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie.
Für den Energiesektor und insbesondere die Methoden der Elektrizitätserzeugung und -übertragung (in Bezug auf die Stromversorgung) gilt, dass — sofern dies als zweckmäßig erachtet wird — der Begriff Elektrizitätserzeugung auch die zur Übertragung von Elektrizität verwendeten Komponenten von Kernkraftwerken abdecken kann, nicht jedoch die spezifisch kerntechnischen Komponenten, die durch Verträge und das Unionsrecht, einschließlich der entsprechenden Rechtsvorschriften der Union im Nuklearbereich, erfasst werden. Der Prozess zur Ermittlung kritischer Einrichtungen im Lebensmittelsektor sollte der Art des Binnenmarktes in diesem Sektor und den umfassenden Unionsvorschriften in Bezug auf die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelsicherheit angemessen Rechnung tragen. Um daher einen verhältnismäßigen Ansatz sicherzustellen und die Rolle und Bedeutung jener Einrichtungen auf nationaler Ebene angemessen widerzuspiegeln, sollten kritische Einrichtungen daher nur unter Lebensmittelunternehmen ermittelt werden — unabhängig davon, ob sie gewinnorientiert sind oder nicht und ob es sich um öffentliche oder private Unternehmen handelt —, die ausschließlich in den Bereichen Logistik und Großhandel sowie industrielle Großproduktion und -verarbeitung mit einem auf nationaler Ebene beobachteten erheblichen Marktanteil tätig sind. Wegen dieser gegenseitigen Abhängigkeiten kann jede Störung wesentlicher Dienste, auch wenn sie anfänglich auf eine Einrichtung oder einen Sektor beschränkt ist, zu breiteren Kaskadeneffekten führen, die weitreichende und lang anhaltende negative Auswirkungen auf die Erbringung von Diensten im gesamten Binnenmarkt haben können. Größere Krisen wie die COVID-19-Pandemie haben gezeigt, wie anfällig unsere zunehmend verflochtenen Gesellschaften für Risiken mit erheblichen Auswirkungen und geringer Eintrittswahrscheinlichkeit sind.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024
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