ErwGr. 7

DIR_2022_2557 · über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates

Um die Erbringung wesentlicher Dienste im Binnenmarkt sicherzustellen, die Resilienz kritischer Einrichtungen zu erhöhen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden zu verbessern, müssen harmonisierte Mindestvorschriften festgelegt werden. Es ist wichtig, dass diese Vorschriften in Bezug auf ihre Gestaltung und Umsetzung zukunftstauglich sind und gleichzeitig die notwendige Flexibilität bieten. Es ist auch von erheblicher Bedeutung, die Kapazitäten kritischer Einrichtungen für die Erbringung wesentlicher Dienste angesichts vielfältiger Risiken zu verbessern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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