ErwGr. 10

DIR_2022_362 · zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520 hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch Fahrzeuge

Um zu verhindern, dass Verkehrsteilnehmer auf mautfreie Straßen ausweichen, was für die Straßenverkehrssicherheit und die optimale Nutzung des Straßennetzes ernste Folgen haben könnte, sollten die Mitgliedstaaten auf allen Abschnitten ihres Autobahnnetzes Mautgebühren erheben können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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