Anhang XV – MINDESTELEMENTE IN ENERGIELEISTUNGSVERTRÄGEN ODER IN DEN ZUGEHÖRIGEN AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN

DIR_2023_1791 · zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung)

— Ergebnisse und Empfehlungen im Rahmen von vor Vertragsabschluss durchgeführten Analysen und Energieaudits des Energieverbrauchs des Gebäudes im Hinblick auf die Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung.
— Eine klare und transparente Aufstellung der durchzuführenden Effizienzmaßnahmen oder der zu erzielenden Effizienzergebnisse.
— Mittels Durchführung der Vertragsmaßnahmen zu erzielende garantierte Einsparungen.
— Die Vertragslaufzeit und -zwischenziele, Kündigungsbedingungen und -fristen.
— Eine klare und transparente Aufstellung der Verpflichtungen jeder Vertragspartei.
— Für die Ermittlung der erzielten Einsparungen maßgebliche(s) Datum/Daten.
— Eine klare und transparente Aufstellung der zur Durchführung einer Maßnahme oder eines Maßnahmenpakets zu unternehmenden Schritte und, sofern relevant, der dazugehörigen Kosten.
— Eine Verpflichtung zur vollständigen Durchführung der Vertragsmaßnahmen und Dokumentation aller im Laufe des Projekts vorgenommenen Änderungen.
— Vorschriften zur Einbeziehung gleichwertiger Anforderungen in alle Unteraufträge an Dritte.
— Eine klare und transparente Angabe der finanziellen Implikationen des Projekts und Aufteilung der erzielten monetären Einsparungen zwischen den Parteien, d. h. Bezahlung des Dienstleisters.
— Klare und transparente Bestimmungen zur Messung und Überprüfung der erzielten garantierten Einsparungen, Qualitätskontrollen und Garantien.
— Bestimmungen zur Klärung des Verfahrens zum Umgang mit sich wandelnden Rahmenbedingungen, die den Vertragsinhalt und das Vertragsergebnis berühren, d. h. sich ändernde Energiepreise und die Nutzungsintensität der Anlage.
— Detaillierte Informationen zu den Verpflichtungen jeder Vertragspartei und zu den Sanktionen bei Nichteinhaltung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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