ErwGr. 113

DIR_2023_1791 · zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung)

Es müssen Bestimmungen in Bezug auf Abrechnung, zentrale Anlaufstelle, außergerichtliche Streitbeilegung, Energiearmut und grundlegende vertragliche Rechte festgelegt werden, wobei das Ziel ist, diese gegebenenfalls an die einschlägigen Bestimmungen über Strom gemäß der Richtlinie (EU) 2019/944 anzugleichen, um den Verbraucherschutz zu stärken und die Endkunden in die Lage zu versetzen, häufigere, klarere und aktuellere Informationen über ihren Wärme-, Kälte- oder Trinkwarmwasserverbrauch zu erhalten und ihren Energieverbrauch zu regulieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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