ErwGr. 114

DIR_2023_1791 · zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung)

Mit dieser Richtlinie wird der Verbraucherschutz gestärkt, indem grundlegende vertragliche Rechte für Fernwärme-, Fernkälte- und Trinkwarmwasserversorgung eingeführt werden, die dem Niveau der Rechte, des Schutzes und der Stärkung der Endkunden, das mit der Richtlinie (EU) 2019/944 im Elektrizitätssektor eingeführt wurde, entsprechen. Die Verbraucher sollten klar und unmissverständlich über ihre Rechte informiert werden. Mehrere Faktoren erschweren den Verbrauchern den Zugang, das Verständnis und die Nutzung der verschiedenen ihnen zur Verfügung stehenden Quellen von Marktinformationen. Die Einführung grundlegender vertraglicher Rechte kann unter anderem dazu beitragen, dass die Grundlage der Qualität der vom Anbieter im Vertrag angebotenen Dienstleistungen, einschließlich der Qualität und der Merkmale der gelieferten Energie, richtig verstanden wird. Darüber hinaus kann sie zur Minimierung versteckter oder zusätzlicher Kosten beitragen, die sich aus der Einführung verbesserter oder neuer Dienstleistungen nach Vertragsunterzeichnung ergeben könnten, ohne dass der Kunde dies eindeutig verstanden und dem unmissverständlich zugestimmt hat. Diese Dienstleistungen könnten unter anderem Energielieferungen, Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsleistungen, Kauf- und Installations- oder System- und Wartungsdienstleistungen sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Netz, den Zählern und lokalen Wärme- oder Kälteanlagen betreffen. Die Anforderungen werden zur Verbesserung der Vergleichbarkeit der Angebote beitragen und gewährleisten, dass alle Unionsbürger und -bürgerinnen in Bezug auf die Wärme-, Kälte- und Trinkwarmwasserversorgung das gleiche Niveau an grundlegenden vertraglichen Rechten haben, ohne dass damit die nationalen Zuständigkeiten eingeschränkt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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