ErwGr. 9

DIR_2023_2225 · über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG

Gemäß Artikel 26 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) umfasst der Binnenmarkt einen Raum, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen gewährleistet ist. Die Entwicklung eines transparenteren und effizienteren rechtlichen Rahmens für Verbraucherkredite sollte das Vertrauen und den Schutz der Verbraucher stärken und die Entwicklung grenzüberschreitender Tätigkeiten begünstigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2023

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