ErwGr. 15

DIR_2023_2226 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung

Um es den Steuerverwaltungen zu ermöglichen, die erhaltenen Informationen zu analysieren und sie im Einklang mit den nationalen Vorschriften zu verwenden, z. B. für den Abgleich von Informationen und die Bewertung von Vermögenswerten und Kapitalgewinnen, ist es zweckmäßig, die Meldung und den Austausch von Informationen zu fordern, die nach den einzelnen Kryptowerten aufgeschlüsselt sind, mit denen der Kryptowert-Nutzer Geschäfte getätigt hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.11.2023

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