ErwGr. 17

DIR_2023_2226 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung

Entsprechend dem Grundsatz der Einmalzulassung können Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die unter die Verordnung (EU) 2023/1114 fallen, ihre Tätigkeit in der Union ausüben, sobald sie ihre Zulassung in einem der Mitgliedstaaten erhalten haben. Zu diesem Zweck führt die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ein Register mit den zugelassenen Anbietern von Krypto-Dienstleistungen. Darüber hinaus führt die ESMA eine schwarze Liste der Betreiber, die Krypto-Dienstleistungen erbringen, für die eine Zulassung nach Verordnung (EU) 2023/1114 erforderlich ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.11.2023

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